AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen, sowie sämtliche Verkäufe und Angebote erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.

Widerspricht der Vertragspartner unserer Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Arbeitswoche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, schriftlich, gelten unsere Geschäftsbedingungen in vollem Umfang und uneingeschränkt als angenommen. Die Annahme unserer Lieferungen schließt in jedem Fall die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen ohne jegliche Vorbehalte ein. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Im Einzelfall gilt folgendes:

 

I. Anwendung

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden für uns hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach erfolgter ordnungsgemäßer Bestätigung des Auftrages ein.

 

II. Preise

Unsere Verkaufspreise sind Großhandelsnettopreise und beinhalten nicht die Mehrwertsteuer.
 

III. Zahlung

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Wareneingang netto zu erfolgen.

2. Wir sind jederzeit berechtigt, nur gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme zu liefern.

3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz.

4. Bei Annahme von Aufträgen ist die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners Geschäftsgrundlage. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners mindern, sind wir berechtigt, unsere sämtlichen Restforderungen – auch solche aus anderen Geschäften – ohne Berücksichtigung der Laufzeit hereingenommener Wechsel, der Annahme von Schecks, etwaige Valutierungs- oder Stundungsvereinbarungen und eventuell vorliegender Sicherheiten sofort fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse, gegen Leistung einer entsprechenden Sicherheit zu erbringen, vom Vertrag zurückzutreten und / oder die sofortige Herausgabe der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.

5. Dem Vertragspartner steht wegen etwaiger eigener Ansprüche ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu.

 

IV. Versand – Lieferung – Abnahme

1. Der Versand erfolgt ausschließlich ab Lager Oberpframmern.

2. Der Transport geschieht auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Einschaltung eigenen Transportpersonals. Der Versand wird nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt.

3. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt und Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, wie z. B. auch nicht rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung, befreien uns von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen und vereinbarter Preise. Entsprechende Schadenersatzansprüche aus verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

4. Bei Abnahmeverzug sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

V. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit unserem Vertragspartner zustehender Forderungen, auch bisheriger, sowie künftige entstehende oder fällig werdende Forderungen, einschließlich der aus etwaigen Refinanzierungswechseln, unser Eigentum.

2. Wird unser Eigentum durch Pfändung oder auf andere Weise beeinträchtigt, so hat der Vertragspartner den Dritten unverzüglich auf unser Eigentum an der Ware hinzuweisen und gleichzeitig uns durch die Übersendung der Verträge über die Beeinträchtigung zu informieren.

3. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines laufenden Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern, oder zu bearbeiten. Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt, zur Sicherung unserer Forderungen und in dieser Höhe, an uns abgetreten, wobei wir diese Abtretung hierdurch annehmen.

4. Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Vertragspartner Auskunft zu verlangen, welche von uns gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen und zurückzuholen.

5. Der Vertragspartner trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust zu versichern.

6. Die Pfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen.

 

VI. Gewährleistung

1. Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich angemeldet werden. Spätere Gewährleistungs-ansprüche können wir nicht mehr berücksichtigen.

2. Die Rücksendung mangelhafter, defekter oder falscher Ware bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

3. Im Falle von Mängeln sind wir lediglich zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Die Ansprüche auf Wandlung des Kaufvertrages und Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung ist uns in angemessener Frist unmöglich.

4. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz besteht nicht. Solange der Vertragspartner seiner Pflicht zur Abnahme und vollständigen Bezahlung der Ware nicht vollständig nachgekommen ist, sind wir zur Nacherfüllung nicht verpflichtet.

 

VII. Schutzrechte

Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass das Anbieten und der Vertrieb der von uns gelieferten Waren gegen Geschmacksmuster sowie gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen können. Für hieraus resultierende Rechtsmängel ist unsere Haftung ausgeschlossen.

 

VIII. Erfüllungsort – Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ebersberg. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks.

2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bestimmungen trotzdem unwirksam ist, tritt automatisch die dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende in Kraft.

 

Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Aufgrund laufender Preissteigerungen in den Ursprungsländern und durch Währungssachwankungen sind unsere Preise freibleibend.

 

Stand: Dezember 2014